Wir über uns

Am 31. Dezember 1988 wurde der Seibert GmbH die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung erteilt. Diese wurde am 13. September 1991 unbefristet verlängert.

Die Seibert GmbH ist seit dem 01. Juli 1990 Mitglied im Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA). Herr Sven Füssinger, seit 01.01.2008 Geschäftsführer der Seibert GmbH, ist im Jahre 2007 zum Bezirkssprecher Bodensee-Oberschwaben vom Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e. V. gewählt worden.

Durch die Mitgliedschaft im BZA sind wir auch Mitglied in der Tarifgemeinschaft
BZA / DGB. Der von der Gemeinschaft beschlossene Tarif wird selbstverständlich in unserem Unternehmen angewandt.

Seit nunmehr 22 Jahren sind wir in Sachen Personaldienstleistungen ein zuverlässiger Partner für Industrie und Handwerk.