Am 31.Dezember 1988 wurde der Seibert GmbH die Erlaubnis §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung erteilt.
Diese Erlaubnis wurde am 13.September 1991 unbefristet verlängert.
Seit 01 Juli 1991 ist Seibert GmbH Mitglied um Bundesverband Zeitarbeit Personaldienstleistungen e.V. und gebunden an die nun geltenden Tarifverträge des BZA und den DGB Gewerkschaften
Langjährige Zusammenarbeit mit unseren Kunden bestätigt unsere Devise „ Zuverlässiger Partner von Industrie und Handwerk „
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